Institutszwangsverwaltung

Die Curator r.e.m. AG führt seit vielen Jahren Immobilienverwaltung im Auftrag von Zwangverwaltern und Institutszwangsverwalter durch. Institutszwangsverwalter unterscheiden sich von einem “normalen“ Zwangsverwalter darin, dass dieser Mitarbeiter des Grundpfandrechtsgläubigers ist. Der vom Kreditinstitut (Grundpfandrechtsgläubiger) vorgeschlagene Verwalter erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.

Wir unterstützen die Zwangsverwalter, die primär über eine juristische Ausbildung verfügen, mit unserem immobilienspezifischen Know-how. 

Dabei erachten wir es als unsere Aufgabe, pragmatische Lösungen im Sinne des Grundpfandrechtsgläubigers zu finden.  

Unsere Dienstleistungen umfassen neben denen des "klassischen" property management

  • Begleitung des Zwangsverwalters bei der Inbesitznahme
  • Erstellung eines Katalogs notwendiger Sofortmaßnahmen 
  • Umsetzung der mit dem Zwangsverwalter vereinbarten Sofortmaßnahmen
  • Erstellung der laufenden Gerichtsabrechnungen
  • Erstellung der Schlussabrechnungen
  • Erstellung von eventuell notwendigen Ersteherabrechnungen (im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens) 

Gemeinsames Ziel ist es, bestehende Probleme zu beseitigen und die Werthaltigkeit der Immobilie zu steigern.